Festlegung der Zahnbreite
Die Zahnbreite kann über das Verhältnis b/mn festgelegt werden. Man wählt für geschliffene Verzahnung der Qualität 7 – 8 und austauschbare Fertigung b/mn kleiner 15.
Für ungehärtete Verzahnung ist die Vorgabe von b/d1 = 0,4 ... 0,8 üblich.
Bei größeren Werten von b/mn bzw. b/d1 besteht die Gefahr eines ungleichmäßigen Tragens der Flanken in Breitenrichtung
Wahl des Schrägungswinkels b
Der Schrägungswinkel b wird zwischen 10° und 20° gewählt. Bei kleineren Werten werden die Vorteile der Schrägverzahnung nicht wirksam, bei höheren Werten treten sehr hohe Axialkräfte auf, die die Lagerung zusätzlich belasten.
Für eine gute Laufruhe sollte ein ganzzahliger Wert der Sprungüberdeckung angestrebt werden. Die Flankenrichtung der Zähne einer Stufe ist entgegengesetzt zu wählen (rechts- und linkssteigend ). Dabei sollte die Axialkraft vom radial geringer belasteten Lager aufgenommen werden.
Festlegung des Achsabstandes
Wenn der Achsabstand durch das Pflichtenheft nicht vorgegeben ist, sollte eine fertigungstechnisch günstige Festlegung als ganzzahliger Wert (Normzahl) erfolgen.
Die Anpassung der Zahnradgeometrie an einen vorgegebenen Achsabstand ist möglichst durch eine positive Profilverschiebungssumme zu erreichen
Festlegung des Moduls
Die Bestimmung des Moduls kann ausgehend von den Nachweisen für die Zahnfuß- und die Zahnflankentragfähigkeit erfolgen. Da die Zahnfußtragfähigkeit stärker vom Modul abhängt, wird die dafür angeführte Formel nach dem Modul umgestellt und eine Berechnung mit Erfahrungswerten und den gewählten Verzahnungsparametern vorgenommen.