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Geometrische Randbedingungen

Meist vorgegeben durch Pflichtenheft:
Antriebsleistung, An- und Abtriebsdrehzahl, Wellendurchmesser, - höhe, - anordnung von An- und Abtriebswelle, Länge, Breite, Höhe, Anschlussmaße, Aufstellbedingungen

Wahl der Übersetzungsverhältnisse

i ≤ 6 (...8 )        -> 1 - stufiges Getriebe
i ≤ 35 (...45)     -> 2 - stufiges Getriebe
i ≤ 150 (...200 ) -> 3 - stufiges Getriebe

Aufteilung der Gesamtübersetzung auf die Stufen so, dass erste Stufen größere Übersetzung, da dort kleinere Drehmomente zu übertragen sind.

Aufteilungsempfehlung:

i 1/2 = 0,7 · i 0,7  für 2 - stufiges Getriebe
i 1/2 = 0,55 · i 0,55
i 3/4 = i 0,32

Wahl der Zähnezahlen

Kleine Zähnezahlen z1:

geringes Bauvolumen
größerer Modul, höhere Belastbarkeit der Zähne
größere Geräuschentwicklung
möglichst Primzahl, Unterschnittgefahr beachten

Übliche minimale Ritzelzähnezahlen:

allgemeiner Maschinenbau  z1 ca. 17
Kfz - Getriebe                   z1 ab (8) 10
Turbinengetriebe              z1 ab 25

Zähnezahlen z1:

kein ganzzahliges Vielfaches von z1
möglichst keine gemeinsamen Teiler mit z1
( sonst immer gleiche Zahnpaare im Eingriff, Zahnfehler werden verstärkt)

Abstimmen von Zähnezahlen und Modul bzw. Teilkreisdurchmesser auf den erforderlichen Wellendurchmesser




Bild: Räderpaar eines einstufigen Getriebes


Literatur: [1a]


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