"Die äußeren Abmessungen der Wälzlager sind mit Maßplänen international genormt. Nach DIN 616 enthalten diese neun Durchmesserreihen 7 8 9 0 1 2 3 4 5. In jeder Durchmesserreihe ist einer Bohrung ein bestimmter Außendurchmesser zugeordnet, wobei die Reihe 7 die kleinsten Außendurchmesser, die Reihe 5 die größten aufweist. Jeder Durchmesserreihe sind mehrer Breitenreihen (bei Radiallagern) bzw. Höhenreihen (bei Axiallagern) zugeordnet, und zwar die Breitenreihen 7 8 9 0 1 2 3 4 5 6, wobei die Reihe 7 die kleinste, die Reihe 6 die größte Breite bzw. Höhe aufweist. Die Maßreihe wird durchzwei Ziffern gekenzeichnet: erste Ziffer Breitenreihe, zweite Ziffer Durchmesserreihe." [3]