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Die Berechnung der Vergleichsnennspannung (σv) aus den Normal- und Schubspannungen, die vorher ermittelt worden sind, erfolgt im Maschinenbau meistens nach der Hypothese der größten Gestaltänderungsarbeit oder der Hypothese der größten Schubspannung. [4]




"Mangels bestehender Vorschriften und Normen werden für die Berechnung von Schweißteilen im Maschinenbau, insbesondere bei vorwiegend statischer Belastung, auch die Vergleichsnennspannung für geschweißte Stahlbauten gemäß DIN 18800 (Teil 1) nach der Beziehung




und die Vergleichsnennspannung für geschweißte Krane und Stahltragwerke gemäß DIN 15018 (Teil 1) nach der Beziehung




angewendet." [4]

σ¯senkrecht  und σ¯parallel sind die mit dem Verhältnis der zulässigen Bauteilspannung σzul zur zulässigen Spannung in den Schweißnähten σw,zul  gewichteten Spannungen σsenkrecht  und σparallel . Somit gilt:




Je nachdem, ob σsenkrecht  bzw. σparallel  eine Zugspannung oder eine Druckspannung ist, ist die zulässige Schweißnahtspannung σw,zul  als Zug- bzw. Druckspannung einzusetzen. (Die Schubspannungen werden im Stahl- und im Kranbau aufgrund der Schubfestigkeitserhöhung der Schweißnähte infolge der Fließbehinderung schwächer gewichtet als im Maschinenbau.) Bei geschweißten Biegeträgern wird bei den Schweißverbindungen zwischen dem Steg und dem Ober- bzw. Untergurt, sofern sie als Doppelkehlnaht oder HV-Naht mit Kehlnaht ausgeführt sind, fast immer die Normalspannung σparallel  vernachlässigt. [4]


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