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Für den konstruktiven Entwicklungsprozess (KEP) sind zunächst Eingangsgrößen und Umstände sowie Ausgangsgrößen und Nebenwirkungen zu bestimmen.

Da in der Aufgabenstellung der Entwurf der Gesamtanlage und die Konstruktion des Verlegekopfes gefordert sind, muss zunächst festgelegt werden, bis zu welcher Entwicklungsstufe diese zu bearbeiten sind. Das Funktionsprinzip der Anlage bestimmt wesentlich die Gestalt des Verlegekopfes. Es erscheint als sinnvoll, die Gesamtanlage als relativ grobes technisches Prinzip mit Forderungsplan und den Verlegekopf als technischen Entwurf auszuführen. Für die Präzisierung bedeutet dies, dass Funktions- und Forderungsplan sowohl für die Gesamtanlage als auch für den Verlegekopf aufgestellt werden. Dabei soll der Detaillierungsgrad der Angaben für die Anlage geringer sein als für den Kopf.




Bild: Bestimmen des zu vollziehenden KEP


Eingangsgrößen:

Aufgabenstellung:

Im Rahmen der gestellten Aufgabe ist eine Anlage zum automatischen Verlegen von Drahtverbindungen in elektrischen Kleingeräten zu entwerfen. Der Verlegekopf ist zu konstruieren.

Umstände:

  • Terminvorgaben: Bearbeitungsdauer 16 Wochen
  • rechtliche Vorschriften: Die entworfene Anlage soll alle relevanten rechtlichen Normen, die zur Zulassung und zur Erteilung der Betriebsgenehmigung notwendig sind, erfüllen. Bezüglich der Drahtverlegung ist zu beachten, dass eindrähtiger Draht nach DIN VDE 0281-7 zum Einsatz kommt
  • Fertigungsbedingungen: Soweit möglich, wird auf Fertigteile bzw. Normteile zurückgegriffen. Auswahl der Zukaufteile erfolgt anhand von Katalogen und Prospektmaterial

Ausgangsgrößen:

Ergebnis:

  • Stückliste
  • Notwendige Dimensionierungsnachweise
  • Bezugsunterlagen der verwendeten Kaufteile

Nebenergebnisse:

  • Systematische Übersicht über Lösungsvarianten
  • Bewertung und Auswahl der optimalen Variante
  • eventuell entstehende Patente


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