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Die Form der Radkörper wird wesentlich durch die Zähnezahl und die zu übertragende Leistung bestimmt. Welche Ausführung in Frage kommen, hängt von konstruktiven Gegebenheiten, oft auch von der fertigenden Stückzahl oder der Auswechselbarkeit ab. Die Bilder 1 bis 3 zeigen verschiedene Ausführungsformen für Rollen- und Zahnkettenräder. Kleinräder und Großräder werden meist als Scheibenräder ausgeführt, wobei Großräder oft auch bei großen Durchmessern mit Armen (Bild 2) hergestellt werden.




Bild 1: Räder für Hülsen- und Rollenketten





Bild 2: Großräder mit Armen für Rollenketten in geteilter und ungeteilter Ausführung [4]


Kettenräder für Rollenketten nach DIN 8187 und DIN 8188 sind in der DIN-Norm 8196, Teil 1 genormt. Die verwendbare Zähnezahl ist hier mit 9…150 Zähnen für ein Kettenrad angegeben.

Die Verzahnung von Kettenrädern für Zahnketten wird in der DIN-Norm 8191 beschrieben und gilt für Zahnketten nach DIN 8190. Diese Kettenräder besitzen eine stark negative profilverschobenen Evolventenverzahnung mit einem Eingriffswinkel von 30°. Die Kettenräder können mit Innenführung und mit Außenführung hergestellt werden (Bild 3).





Bild 3: Räder für Zahnketten


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