Im Betriebszustand wird diese Kraft aber noch, hervorgerufen durch die Eigenarten eines Kettentriebes, durch zusätzliche Kräfte überlagert. Im einzelnen sind dieses die Vorspannkraft Fv, der Fliehkraftanteil Ff und die Aufschlagkraft FA. Diese Kraftanteile gehen in unterschiedlicher Weise in die Beanspruchung der Kette, des Kettenrades oder in die Lagerbelastung ein. Die für die Leistungsübertragung maßgebliche Umfangsskraft wird bei der Ermittlung aller Beanspruchungen benötigt. Die Vorspannkraft tritt nur im Leertrum auf und entfällt daher bei der Berechnung der Kettenbeanspruchungen und kann bei der Bestimmung der Lagerbelastung vernachlässigt werden.
Der Fliehkraftanteil wirkt als Zugkraft und wird entsprechend bei der Bestimmung der Zugspannungen in den Laschen und der Biege- und Scherspannungen in den Bolzen (Rollen- und Hülsenketten) berücksichtigt. Sie ist aber für die Berechnung der Lagerkraft nicht maßgebend.