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Nach dem Verzahnungsgesetz muss die gemeinsame Normale des Berührungspunktes zweier aufeinander abwälzender Zahnflanken (Kopfflanke des einen und Fußflanke des anderen Rades) immer durch den Wälzpunkt C gehen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Flanken durch gleiche Rollkreise erzeugt werden.
So erzeugt der Rollkreis 1 durch Abrollen auf dem Wälzkreis 1 die Fußflanke C-A1 des Rades 1 (Hypozykloide) und durch Abrollen auf dem Wälzkreis 2 die Kopfflanke C-A2 des Rades 2 (Epizykloide).
Analog werden durch den Rollkreis 2 die Kopfflanke C-E1 des Rades 1 und die Fußflanke C-E2 des Rades 2 erzeugt. Kopf- und Fußflanke gehen tangential ineinander über.
Der geometrische Ort aller Eingriffspunkte beim Abwälzen der Zahnflanken ist die Eingriffslinie. Sie setzt sich bei der Zykloidenverzahnung aus den Kreisbögen A-C und C-E der beiden Rollkreise zusammen.

