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Beim Tragfähigkeitsnachweis von Kettenantrieben muss, wie bei allen anderen Antriebsauslegungen, die von außen in das Getriebe eingeleiteten Drehmomentenschwankungen, Einschaltstöße, etc. berücksichtigt werden. Wenn keine Messungen oder spezielle Erfahrungen vorliegen, kann der Betriebsfaktor entsprechend Tabelle festgelegt werden.
Betriebsfaktor fB
fB |
Beispiel |
1,0 |
Abfüllmaschinen mit gleichmäßiger Beschickung; Druckereimaschinen; Förderer mit gleichmäßiger Beschleunigung; Holzbearbeitung; Kreiselpumpen; Kreisverdichter; Papierkalander; Rolltreppen; Rührwerke für Flüssigkeiten; Trockentrommeln; Werkzeugmaschinen-Hauptantriebe |
1,5 |
Betonmischer; Förderer mit ungleichmäßiger Beschickung; Holländer; Kugelmühlen; Kolbenpumpen mit 3 Zylindern; Kolbenverdichter mit 3 Zylindern; Pressen und Scheren; Rollgänge; Krane und Aufzüge; Rührwerke für feste Stoffe; Winden , Rüttelsiebe; Ziehbänke für Draht |
2,0 |
Bagger u.a. Baumaschinen; Gummiverarbeitungsmaschinen; Holzschleifer; Hammermühlen; Kolbenpumpen mit 1 bis 2 Zylindern; Kolbenverdichter mit 1 bis 2 Zylindern; Ölbohranlagen; Schweißgeneratoren; Walzenbrecher; Ziegeleimaschinen |
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Der Einfluss der Betriebsbedingungen und der Zähnezahl des kleinsten Kettenrades wird bei der Rollenkettenauslegung durch Multiplizieren der zu übertragenden Leistung mit dem Betriebsfaktor und einem zusätzlichen Zähnezahlfaktor (Bild) bestimmt. Bei der Zahnkettenauslegung wird nur der Betriebsfaktor eingerechnet.

- Bild 1: Zähnezahlfaktor fz
Für Rollenketten gilt
PB = PN · fB · fz
und für Zahnketten gilt:
PB = PN · fB