Die Grenze für Δp wird erreicht, wenn die Auflage der Kettenglieder auf den Zahnflanken den Kopfkreisdurchmesser überschreitet.
Die maximale Zähnezahl ist durch die zulässige Kettenlängung begrenzt. Wird die Kettenteilung um Δp größer, verlagert sich die Kette um Δd = Δp / (sin 180º/z) nach außen, d.h. um so mehr, je größer die Zähnezahl ist. Wird z.B. eine Längung von 1,25% zugelassen, so ergibt sich für
Rollenketten ein Grenzwert von zmax = 120
und für Zahnketten zmax = 140
In Frage kommen meist Kettenräder mit den nachfolgenden Zähnezahlen, wobei empfohlen wird, die Zähnezahlen und Übersetzung so zu wählen, dass ein immer wiederkehrendes Zusammentreffen eines Kettengliedes mit der gleichen Zahnlücke vermieden wird.