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Neben der Rollenkette ist die Zahnkette die wichtigste Antriebskette. Zahnketten zeichnen sich durch besondere Laufruhe aus, sind allerdings schwerer, empfindlicher und teurer als Rollenketten und erfordern eine sorgfältige Wartung. Durch Evolventenverzahnung der Kettenräder, günstigen Eingriffs-winkel und geringe Einzelmassen der Laschen tritt nur ein schwacher Einlaufstoß auf, der die hohe Laufruhe ermöglicht.
Zahnketten sind in der DIN 8190 (mit Wiegegelenk und 30º Eingriffs-winkel, Innen- und Außenführung) und die Verzahnung der Kettenräder für Zahnketten nach DIN 8190 in der DIN 8191 (Profilabmessungen) enthalten. Das Wiegegelenk besteht aus zwei Gelenkzapfen mit konvexen Wiegeflächen. Die Führungslaschen verhindern ein seitliches Ablaufen der Zahnkette vom Kettenrad. Bei schmalen Ketten wählt man Außenführung und bei breiten Ketten und hohen Geschwindigkeiten Innenführung. Da die Wiegegelenke nur einen Winkel von 30º für die Abknickbewegung zulassen, muss das Kettenrad mindestens 10 Zähne haben. Die in der DIN 8190 genormten Zahnketten sind nur mit gerader Gliederanzahl lieferbar. Sie werden entweder offen oder mit Splint-bzw. Nietverschluss hergestellt.
Die Berechnungsgang für Zahnketten ist nicht genormt, aber ähnlich dem von Rollenketten und wird meist nach den Richtlinien der Zahnkettenhersteller durchgeführt. Die maximale Drehzahl von Zahnketten beträgt 10000 1/min und ist genauso wie bei Rollenketten vom Kettentyp abhängig. Die Kettenräder können mit Zähnezahlen von z=10 bis z=100 (DIN 8191) ausgelegt werden.
